Hinweise zur Anprobe
- Hinweis 1. Sind die Waren (insbesondere Kleidung) über den notwendigen Anprobe-Umfang hinaus gebraucht (z.B. für Film/Photoaufnahmen, Shows, Interviews, Dates, Events, Feierlichkeiten, Auftritte, Büro- oder Haushalttätigkeiten, etc), verschmutzt, verschwitzt, übel riechend, verformt (ausgebeult), gewaschen oder beschädigt, beträgt die Wertersatzpflicht bis zu 100% des Kaufpreises, da solche Ware nicht mehr als neu oder gar nicht zu verkaufen ist.
- Hinweis 2. Aufgrund der Wertersatzpflicht sowie aus hygienischen Gründen raten wir Ihnen nur zu einer kurzen einmaligen Anprobe von Textilien, so wie es Ihnen in einem Ladengeschäft möglich wäre - daran soll Sie auch unsere Anprobe-Plombe erinnern. Wir bitten Sie um besonders vorsichtige Anprobe von feinen Strick- und Seiden- Sachen: bitte achten Sie dabei auf scharfe Gegenstände - z.B. Ihr Schmuck könnte sich in feinen Materialien oder Fäden verfangen und Stoff-Schäden wie Laufmaschen verursachen. Dessous, Wäsche, Mieder und Badetextilien sollten nicht direkt auf dem Körper, sondern über der eigenen Wäsche anprobiert werden. Schuhe bitte auf einem weichen Bodenbelag anprobieren, um Kratzer auf der neuen Sohle zu vermeiden.
- Hinweis 3. Zu einer Anprobe der Kleidung, so wie sie Ihnen in einem normalen Ladengeschäft möglich wäre, bitte keine Hersteller-Etiketten, Echtheits-Siegel, Zertifikate oder unsere Anprobe-Plomben beschädigen und/oder entsorgen, da diese im Falle einer Retoure unter anderem zur eindeutigen Wiedererkennung der Originalware dienen.
Die vorstehenden Hinweise sind keine Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechtes.